Die Anteile für unsere beiden Bürger-Solaranlagen konnten wir vollständig platzieren, so dass wir leider keine weiteren Anteile für diese vergeben können.

Die Platzierung der Anteile erfolgte gemäß dem unten beschriebenen Aus- nahmetatbestand des VerkaufsprospektG.

Sobald ein neues Projekt in konkreter Vorbereitung ist, werden wir hier über die Beteiligungsmöglichkeiten informieren.

 

Sie können auch hier mit uns Kontakt aufnehmen.

 

Mit diesem Formular können Sie sich bereits jetzt für eventuelle zukünftige Projekte vormerken lassen:

Download Reservierungsformular (pdf-Datei 24 KB)


Der Reservierungsschein dient ausschließlich zur unverbindlichen Erfassung Ihres Interesses. Er stellt keinen Zeichnungsschein im Sinne des Wertpapier-Verkaufs- prospektgesetz (VerkaufsprospektG) dar. Sofern eine dritte Caputher Bürger- Solaranlage realisiert wird, erfolgt die Einwerbung des Gesellschaftskapitals zur Finanzierung der Anlage als Ausnahmetatbestand gem. § 8f Abs. (2) Nr. 3 zweite Alternative VerkaufsprospektG ohne Verkaufsprospekt.

Ausgenommen von der Prospektpflicht sind gemäß § 8f Abs. (2) Nr. 3 zweite Alternative VerkaufsprospektG Angebote von derselben Vermögensanlage u.a. dann, wenn der Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile insgesamt 100.000 Euro nicht übersteigt.